Beim Vorstellungsgespräch (zum Beispiel)

Darf ich bei einem Vorstellungsgespräch bei einem pot. Arbeitgeber das Vorliegen von Schwerbehinderung (bzw. einen darunter festgestellten GdB) verschweigen?

Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung bei Bewerbungen wurde in der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts bislang als zulässig angesehen.

Seit der gesetzlichen Neuregelung des Diskriminierungsverbot durch das Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Frage nach überwiegender Meinung aber unzulässig und darf, wenn Sie trotzdem gestellt wird (ähnlich wie die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft) folgenlos wohl auch dann verneint werden, wenn formell die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt ist.

Anders sieht es mit der Frage nach Behinderungen aus. Diese Frage darf gestellt werden, wenn sie einen konkreten Bezug zu dem geplanten Arbeitsplatz (z.B. Gabelstaplerfahrer) hat.

Wonach darf der Arbeitgeber fragen ?

Der Arbeitgeber darf nach allem fragen, was Ihre Arbeitsleistung unmittelbar betrifft. Auf der anderen Seite sind Sie in Ihrer Persönlichkeit und Privatsphäre geschützt. Das heißt: Der Arbeitgeber darf fragen, ob Sie belastbar sind oder ob durch den Arbeitsplatz eine besondere gesundheitliche Belastung entstehen würde. Er darf fragen, ob Sie sich selbst oder anderer durch die Tätigkeit gefährden würden. Er darf fragen, wie lange Sie bei einem Schub ausfallen würden. Auch frühere Ausfallzeiten im Lebenslauf müssen Sie erklären.

Sie müssen auf solche Fragen wahrheitsgemäß antworten, wenn Sie akut krank sind und diese Krankheit Ihre Arbeitsfähigkeit einschränkt. Wenn Ihre Erkrankung keinen Einfluss auf Ihre Arbeitsleistung hat, dürfen Sie schummeln. Das gilt auch für eventuell bestehende Abhängigkeiten und psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen. Außerdem geht es Ihren Arbeitgeber nichts an, wie und wann Ihre Krankheitssymptome auftreten und wie sie behandelt werden. Auch über Ärzte und Kliniken müssen Sie keine Auskunft erteilen.

Ansprechpartner / Referent:

Thomas Kurz
Renterberater für gesetzliche Renten-, Kranken- und Unfall-Versicherung und Schwerbehindertenrecht
Mitgleid im AKSR DCCV
Holteiweg 49
70565 Stuttgart
0711/7156846(T)
0711/7156811(F)